Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Linneborn Metallwaren GmbH
Stand: 01.01.2011
Linneborn
Metallwaren GmbH
Im Langel 30
59872 Meschede
1. Allgemeine Bestimmungen /
Geltung
1.1
Linneborn Metallwaren GmbH bietet über einen
eigenen Online-Shop unter der Domain http://www.linneborn.de/shop/
als gewerblicher Anbieter Produkte zum Kauf
an. Die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
über diesen Online-Shop im elektronischen
Geschäftsverkehr begründeten Verträge
zwischen dem Kunden und Linneborn
Metallwaren GmbH.
1.2
Kunden im Sinne vorliegender AGB sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2.1
Verbraucher ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2.2
Unternehmer ist eine natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
2. Zustandekommen des Vertrages /
Vertragssprache / Vertragstextspeicherung
2.1
Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten
Produkte und Leistungen stellen keine
bindenden Angebote dar; es handelt sich
vielmehr um die Aufforderung an den Kunden,
ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer
Bestellung zu unterbreiten.
2.2
Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb des
Online-Shops Produkte auszuwählen und zu
bestellen. Vor Absendung der Bestellung
ermöglicht Linneborn Metallwaren GmbH dem
Kunden, die Bestelldaten zu überprüfen und
etwaige Eingabefehler zu berichtigen
2.3
Durch Absendung der Bestellung aus dem
virtuellen „Warenkorb“ gibt der Kunde eine
verbindliche Bestellung über die in diesem
enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser
Bestellung wird Linneborn Metallwaren GmbH
dem Kunden unverzüglich in Textform per
E-Mail bestätigen.
2.4
Linneborn Metallwaren GmbH ist berechtigt,
das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von
drei Werktagen nach Eingang der Bestellung
anzunehmen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt
erst mit der ausdrücklichen Annahme der
Bestellung durch Linneborn Metallwaren GmbH
zustande.
2.5
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.6
Der Vertragstext wird durch Linneborn
Metallwaren GmbH gespeichert. Die
Bestelldaten mitsamt den
Vertragsbestimmungen einschließlich der
vorliegenden AGB werden dem Kunden gesondert
in Textform zugesendet. Die AGB können auch
über die Website im Online-Shop abgerufen
werden. Registrierte Kunden haben die
Möglichkeit, die eigene Bestellhistorie nach
Absendung der Bestellung aus dem virtuellen
„Warenkorb“ über den internen Kundenbereich
abzurufen. Der Login erfolgt direkt auf der
Website im Online-Shop unter Angabe des
Benutzernamens sowie des zuvor vom Kunden
selbst bestimmten Passwortes.
3. Preise, Liefer- und
Versandkosten / Zahlungsbedingungen
3.1
Die im Zusammenhang mit Produkten und
angeführten Preise sind Endpreise und
beinhalten sämtliche Preisbestandteile
einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer.
Die Preise gelten jedoch zuzüglich Liefer-
und Versandkosten.
3.1.1
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können
im Einzelfall weitere Steuern und/oder
Kosten (z.B. Zölle oder Gebühren) anfallen,
die vom Kunden abzuführen sind.
3.1.2
Die Höhe der Liefer- und Versandkosten oder
nähere Einzelheiten zur Berechnung derselben
sind innerhalb des Online-Shops gesondert
ausgewiesen.
3.2
Linneborn Metallwaren GmbH akzeptiert die
angeführten und dem Kunden zur Auswahl
gestellten Zahlungsmethoden. Der Kunde wählt
die bevorzugte Zahlungsart unter den zur
Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst
aus.
3.2.1
Im Fall einer Zahlung durch Banküberweisung
oder PayPal verpflichtet sich der Kunde, den
Kaufpreis zuzüglich anfallender Liefer- und
Versandkosten spätestens zehn Tage nach
Erhalt der ihm mitgeteilten
Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen.
Die Kontodaten werden zusammen mit der
Zahlungsaufforderung mitgeteilt.
3.2.2
Im Fall einer Lieferung gegen Nachnahme
erfolgt die Zahlung des Kaufpreises
zuzüglich anfallender Liefer- und
Versandkosten zum Zeitpunkt der Anlieferung
an das den Versand durchführende
Transportunternehmen.
3.3
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Liefer- und Versandbedingungen
4.1
Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern
nichts anderes mit dem Kunden vereinbart
ist, auf dem Versandwege an die vom Kunden
mitgeteilte Lieferanschrift. Eine
Selbstabholung durch den Kunden ist möglich;
es wird insoweit um die Vereinbarung eines
Abholtermins gebeten.
4.1.1
Der Versand der gekauften Artikel erfolgt im
Fall einer Zahlung durch Vorausüberweisung
innerhalb von drei Tagen nach
Zahlungseingang – es sei denn, im
Zusammenhang mit dem Artikelangebot wird auf
eine kürzere oder längere Lieferfrist
ausdrücklich hingewiesen.
4.1.2
Im Fall einer Nachnahmelieferung erfolgt der
Versand der gekauften Artikel innerhalb von
drei Tagen nach Zustandekommen des Vertrages
– es sei denn, im Zusammenhang mit dem
Artikelangebot wird auf eine kürzere oder
längere Lieferfrist ausdrücklich
hingewiesen.
4.2.1
Bei Unternehmern geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache mit
der Übergabe an diese selbst oder eine
empfangsberechtigte Person, beim
Versendungskauf – auch bei frachtfreier
Lieferung – mit der Auslieferung der Ware an
eine geeignete Transportperson über.
4.2.2
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache – auch
beim Versendungskauf – mit der Übergabe der
Ware an den Verbraucher auf diesen über.
4.2.3
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
in den Verzug der Annahme gerät.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Linneborn Metallwaren GmbH behält sich das
Eigentum an verkauften Sachen
(Vorbehaltsware) vor bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
5.3
Der Kunde ist während des
Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Linneborn
Metallwaren GmbH einen Zugriff Dritter auf
die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung)
sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen und alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur
Wahrung der Rechte des Eigentümers
erforderlich sind. Dritte sind auf das
fremde Eigentum hinzuweisen.
5.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden –
insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall
der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 5.2
und/oder 5.3 dieser AGB ist Linneborn
Metallwaren GmbH befugt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
6. Widerrufsrecht und -folgen
Verbrauchern steht nach den
fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein
Widerrufsrecht zu. Für den Fall der Ausübung
dieses fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts
vereinbaren die Vertragsparteien, dass der
Verbraucher die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung trägt, wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR
40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem
höheren Preis der Sache der Verbraucher die
Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht
hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware
nicht der bestellten entspricht. Als
Verbraucher haben Sie daher das Recht, ihre
Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden
Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von einem Monat ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird – durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch
nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2
in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten
an:
Linneborn Metallwaren GmbH
im Langel 30
59872 Meschede
Email: info@linneborn.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie
sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung
müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nach §
312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
7. Mitteilung von
Transportschäden
Der Kunde wird Linneborn Metallwaren GmbH
im Fall von Transportschäden nach besten
Kräften unterstützen, soweit Ansprüche
gegenüber dem betreffenden
Transportunternehmen bzw.
Transportversicherung geltend gemacht
werden. Etwaige Rechte und Ansprüche des
Kunden, insbesondere dessen Rechte bei
Mängeln der Sache, bleiben von den
Regelungen der Ziffern 7.1 und 7.2 dieser
AGB unberührt; diese beinhalten daher auch
keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden
gemäß Ziffer 8 dieser AGB.
7.1
Der Kunde wird die gelieferte Ware bei
Erhalt überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren
Transportschäden ist für den Fall, dass die
Lieferung trotzdem angenommen wird, schon
bei Annahme der Lieferung der Schaden auf
den jeweiligen Versanddokumenten zu
vermerken und vom Zusteller quittieren zu
lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
7.2
Ist der (teilweise) Verlust oder die
Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat
der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach
Ablieferung gegenüber Linneborn Metallwaren
GmbH oder binnen sieben Tagen nach
Ablieferung gegenüber dem
Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu
gewährleisten, dass etwaige Ansprüche
gegenüber dem Transportunternehmen
rechtzeitig geltend gemacht werden können.
8. Rechte bei Mängeln der Sache
(Gewährleistung)
Etwaige Anfragen und/oder
Beanstandungen jeglicher Art können
jederzeit über obig angeführte Kontaktdaten
an Linneborn Metallwaren GmbH gerichtet
werden.
8.1.1
Keine Gewährleistung besteht bei
solchen Schäden, die infolge einer
unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des
Artikels durch den Kunden entstanden sind.
8.2
Ist die Kaufsache mangelhaft, hat
der Kunde, wenn und soweit die
Voraussetzungen der gesetzlichen
Vorschriften zu den Rechten bei Mängeln
vorliegen, einen Anspruch auf Nacherfüllung
nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB.
8.2.1
Verbraucher haben insoweit die Wahl,
ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Linneborn
Metallwaren GmbH bleibt jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt.
8.2.2
Gegenüber Unternehmern leistet
Linneborn Metallwaren GmbH für Mängel der
Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2.3
Die in § 437 Nr. 2 u. 3 BGB
bestimmten Rechte des Käufers bei Mängeln
bleiben von den Regelungen der Ziffern 8.2.1
bis einschließlich 8.2.2 dieser AGB
unberührt.
8.3
Ansprüche und Rechte eines
Unternehmers wegen Mängeln verjähren ein
Jahr nach Ablieferung der Ware beim Kunden;
Ansprüche und Rechte eines Verbrauchers
wegen Mängeln verjähren zwei Jahre nach
Ablieferung der Ware beim Kunden. Mit diesen
Fristen verbundene
Verjährungserleichterungen gelten nicht,
soweit Linneborn Metallwaren GmbH nach
Ziffer 9 dieser AGB haftet oder es um das
dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund
dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes
verlangt werden kann.
8.4
Die in §§ 478, 479 BGB bestimmten
Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben
von den Regelungen der Ziffern 8.1 bis
einschließlich 8.3 dieser AGB unberührt.
8.5
Offensichtliche Mängel sind durch
Kaufleute innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Empfang der Ware über obig
aufgeführte Kontaktdaten anzuzeigen;
ansonsten ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Mangelanzeige.
9. Haftungsbestimmungen
9.1
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet
Linneborn Metallwaren GmbH uneingeschränkt
für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie
Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet
Linneborn Metallwaren GmbH uneingeschränkt
für Schäden, die von der Haftung nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie
dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden
sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
9.2
Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1
erfasst werden und die durch einfache oder
leichte Fahrlässigkeit verursacht werden,
haftet Linneborn Metallwaren GmbH, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung von
Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei
beschränkt sich die Haftung von Linneborn
Metallwaren GmbH auf die vertragstypischen
vorhersehbaren Schäden.
9.3
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen
solcher Vertragspflichten, die weder von
Ziffer 9.1 noch Ziffer 9.2 erfasst werden
(sog. unwesentliche Vertragspflichten)
haftet Linneborn Metallwaren GmbH gegenüber
Verbrauchern – dies begrenzt auf die
vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
9.4
Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
10.1.1
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.1.2
Die Bestimmungen des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht)
finden keine Anwendung.
10.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz der von Linneborn Metallwaren
GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
Unternehmer ist und keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind. Die Befugnis von Linneborn Metallwaren
GmbH, auch das Gericht an einem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt
hiervon unberührt.
Linneborn Metallwaren GmbH, Im Langel 30, 59872 Meschede, Deutschland