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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Linneborn Metallwaren GmbH
Stand: 01.01.2011

Linneborn Metallwaren GmbH
Im Langel 30
59872 Meschede

1. Allgemeine Bestimmungen / Geltung

1.1
Linneborn Metallwaren GmbH bietet über einen eigenen Online-Shop unter der Domain http://www.linneborn.de/shop/ als gewerblicher Anbieter Produkte zum Kauf an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über diesen Online-Shop im elektronischen Geschäftsverkehr begründeten Verträge zwischen dem Kunden und Linneborn Metallwaren GmbH.

1.2
Kunden im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2.1
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2.2
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Zustandekommen des Vertrages / Vertragssprache / Vertragstextspeicherung

2.1
Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.

2.2
Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb des Online-Shops Produkte auszuwählen und zu bestellen. Vor Absendung der Bestellung ermöglicht Linneborn Metallwaren GmbH dem Kunden, die Bestelldaten zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu berichtigen

2.3
Durch Absendung der Bestellung aus dem virtuellen „Warenkorb“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird Linneborn Metallwaren GmbH dem Kunden unverzüglich in Textform per E-Mail bestätigen.

2.4
Linneborn Metallwaren GmbH ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch Linneborn Metallwaren GmbH zustande.

2.5
Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.6
Der Vertragstext wird durch Linneborn Metallwaren GmbH gespeichert. Die Bestelldaten mitsamt den Vertragsbestimmungen einschließlich der vorliegenden AGB werden dem Kunden gesondert in Textform zugesendet. Die AGB können auch über die Website im Online-Shop abgerufen werden. Registrierte Kunden haben die Möglichkeit, die eigene Bestellhistorie nach Absendung der Bestellung aus dem virtuellen „Warenkorb“ über den internen Kundenbereich abzurufen. Der Login erfolgt direkt auf der Website im Online-Shop unter Angabe des Benutzernamens sowie des zuvor vom Kunden selbst bestimmten Passwortes.

 

3. Preise, Liefer- und Versandkosten / Zahlungsbedingungen

3.1
Die im Zusammenhang mit Produkten und angeführten Preise sind Endpreise und beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer. Die Preise gelten jedoch zuzüglich Liefer- und Versandkosten.

3.1.1
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Kosten (z.B. Zölle oder Gebühren) anfallen, die vom Kunden abzuführen sind.

3.1.2
Die Höhe der Liefer- und Versandkosten oder nähere Einzelheiten zur Berechnung derselben sind innerhalb des Online-Shops gesondert ausgewiesen.

3.2
Linneborn Metallwaren GmbH akzeptiert die angeführten und dem Kunden zur Auswahl gestellten Zahlungsmethoden. Der Kunde wählt die bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.

3.2.1
Im Fall einer Zahlung durch Banküberweisung oder PayPal verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens zehn Tage nach Erhalt der ihm mitgeteilten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Die Kontodaten werden zusammen mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilt.

3.2.2
Im Fall einer Lieferung gegen Nachnahme erfolgt die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten zum Zeitpunkt der Anlieferung an das den Versand durchführende Transportunternehmen.

3.3
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Liefer- und Versandbedingungen

4.1
Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist, auf dem Versandwege an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Eine Selbstabholung durch den Kunden ist möglich; es wird insoweit um die Vereinbarung eines Abholtermins gebeten.

4.1.1
Der Versand der gekauften Artikel erfolgt im Fall einer Zahlung durch Vorausüberweisung innerhalb von drei Tagen nach Zahlungseingang – es sei denn, im Zusammenhang mit dem Artikelangebot wird auf eine kürzere oder längere Lieferfrist ausdrücklich hingewiesen.

4.1.2
Im Fall einer Nachnahmelieferung erfolgt der Versand der gekauften Artikel innerhalb von drei Tagen nach Zustandekommen des Vertrages – es sei denn, im Zusammenhang mit dem Artikelangebot wird auf eine kürzere oder längere Lieferfrist ausdrücklich hingewiesen.

4.2.1
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf – auch bei frachtfreier Lieferung – mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

4.2.2
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.

4.2.3
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1
Linneborn Metallwaren GmbH behält sich das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

5.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

5.3
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Linneborn Metallwaren GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen.

5.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 5.2 und/oder 5.3 dieser AGB ist Linneborn Metallwaren GmbH befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

6. Widerrufsrecht und -folgen

Verbrauchern steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für den Fall der Ausübung dieses fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Als Verbraucher haben Sie daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Linneborn Metallwaren GmbH
im Langel 30
59872 Meschede
Email: info@linneborn.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

7. Mitteilung von Transportschäden

Der Kunde wird Linneborn Metallwaren GmbH im Fall von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden. Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden, insbesondere dessen Rechte bei Mängeln der Sache, bleiben von den Regelungen der Ziffern 7.1 und 7.2 dieser AGB unberührt; diese beinhalten daher auch keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Ziffer 8 dieser AGB.

7.1
Der Kunde wird die gelieferte Ware bei Erhalt überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist für den Fall, dass die Lieferung trotzdem angenommen wird, schon bei Annahme der Lieferung der Schaden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.

7.2
Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber Linneborn Metallwaren GmbH oder binnen sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.

 

8. Rechte bei Mängeln der Sache (Gewährleistung)

Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art können jederzeit über obig angeführte Kontaktdaten an Linneborn Metallwaren GmbH gerichtet werden.

8.1.1
Keine Gewährleistung besteht bei solchen Schäden, die infolge einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden entstanden sind.

8.2
Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Kunde, wenn und soweit die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschriften zu den Rechten bei Mängeln vorliegen, einen Anspruch auf Nacherfüllung nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB.

8.2.1
Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Linneborn Metallwaren GmbH bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

8.2.2
Gegenüber Unternehmern leistet Linneborn Metallwaren GmbH für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2.3
Die in § 437 Nr. 2 u. 3 BGB bestimmten Rechte des Käufers bei Mängeln bleiben von den Regelungen der Ziffern 8.2.1 bis einschließlich 8.2.2 dieser AGB unberührt.

8.3
Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware beim Kunden; Ansprüche und Rechte eines Verbrauchers wegen Mängeln verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware beim Kunden. Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit Linneborn Metallwaren GmbH nach Ziffer 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

8.4
Die in §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der Ziffern 8.1 bis einschließlich 8.3 dieser AGB unberührt.

8.5
Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware über obig aufgeführte Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

 

9. Haftungsbestimmungen

9.1
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Linneborn Metallwaren GmbH uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Linneborn Metallwaren GmbH uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

9.2
Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Linneborn Metallwaren GmbH, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Linneborn Metallwaren GmbH auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.3
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1 noch Ziffer 9.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet Linneborn Metallwaren GmbH gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.4
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.1.1
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.1.2
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

10.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der von Linneborn Metallwaren GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von Linneborn Metallwaren GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Linneborn Metallwaren GmbH, Im Langel 30, 59872 Meschede, Deutschland